Hobby DeLuxe 515 UHL

Hobby DeLuxe 515 UHL

Jockgrim

Typ:
Wohnwagen
Hersteller:
Hobby
Modell:
De Luxe 515 UHL
Schlafplätze:
6
Personen:
6
L/B/H:
7.531/2.3/2.637 m
zGG:
1.800 kg
Buchungsanfrage

Belegung

Beschreibung

Rent2Travel III

Der beliebte Hobby DE LUXE 515 UHL ist von Anfang an mit allem ausgestattet, was du für einen schönen Urlaub brauchst. Das macht Hobby zum unangefochtenen Preis-Leistungs-Sieger.
Dieses Modell ist perfekt für Familien geeignet und bietet ausreichend Platz für die wichtigen Dinge beim Campen. Der Camper hat einen Mover für ein entspanntes navigieren wo immer du bist und wenn es mal zu warm wird, sorgt die Klimaanlage für Abkühlung. Ein Vorzelt kann man dazu buchen und auch Platz für 2 Räder bietet der Fahrradträger auf der Deichsel. Wer noch mehr Luxus will, kann auch weiteres Campingzubehör dazu buchen.

Ausstattung

Fahrzeugausstattung
Vorzelt
Klimatisierung
Klimaanlage
Sitz- und Schlafgelegenheiten
EinzelbettenRundsitzgruppe
Küche
GefrierfachGeschirrsetHerd
KühlschrankSpüle
Bad
WaschbeckenWC
Sonstige
FahrradträgerFahrradträger (für 2 Räder)Warmwasser
Wasseranschluss
Weitere Ausstattung
Vollelektrischer Mover
Betten
Einzelbetten2
Doppelbetten3

Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für die Vermietung von Wohnwagen (AGB)

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Vermietung eines Wohnwagens durch den Vermieter an den Mieter zur privaten Nutzung gemäß den vereinbarten Bedingungen. Der Mietvertrag und diese Mietbedingungen bilden gemeinsam den rechtlich verbindlichen Vertrag.

2. Nutzungsvoraussetzungen
- Mindestalter des Fahrers: 23 Jahre
- Gültiger Personalausweis und Führerschein sind bei Übergabe vorzulegen.
- Nur die im Mietvertrag angegebenen Personen dürfen das Zugfahrzeug führen.

3. Mietzahlung und Stornierung
- Der Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag.
- Anzahlung: 30 % binnen 7 Tagen nach Buchung
- Restzahlung: spätestens 14 Tage vor Mietbeginn
- Stornogebühren:
- bis 50 Tage vor Mietbeginn: 30 %
- 49–15 Tage: 75 %
- ab 14 Tage: 90 %
- bei Nichtabnahme: 100 %
Abweichungen davon regelt der Mietvertrag oder alternative (schriftliche) Vereinbarungen, wie z.B. das Übergabeprotokoll.

4. Kaution
- Die Kaution dient der Absicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
- Sie ist spätestens bei Übergabe zu leisten und wird innerhalb von 7 Werktagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe abgerechnet.
- Der Vermieter ist berechtigt, alle begründeten Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen die Kaution aufzurechnen, insbesondere bei Schäden, erhöhtem Reinigungsaufwand oder Mietausfall.

5. Versicherung und Haftung
- Das Fahrzeug ist haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert.
- Selbstbeteiligung: abhängig von der jeweils geltenden Versicherung, aktuell mind. €1.000 je Schadensfall.
- Kein Versicherungsschutz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung.
- Der Mieter haftet in diesen Fällen vollumfänglich, auch für Folgeschäden.
- Es gelten ergänzend die Regelungen der Versicherungsbedingungen (AKB) und des BGB, insbesondere §§ 280 ff. zur Schadensersatzpflicht.

6. Verhalten bei Unfällen oder Schäden
- Unfälle und Schäden sind sofort dem Vermieter und der Polizei zu melden.
- Der Mieter hat am Unfallort zu verbleiben, bis alle gesetzlich vorgeschriebenen Feststellungen getroffen wurden.
- Fahrerflucht oder unterlassene Meldung führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
7. Fahrzeugrückgabe
- Das Fahrzeug ist innen gereinigt und entleert zurückzugeben. Abweichungen davon sind schriftlich zu vereinbaren.
- Für fehlende Entleerung der Toilette oder grobe Verschmutzung fallen Pauschalen gemäß Mietvertrag an.
- Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für Nutzungsausfall und Folgeschäden.
- Die Verpflichtung zur termingerechten Rückgabe ist wesentliche Vertragspflicht. Ein Verstoß kann Schadenersatzpflicht auslösen.

8. Tierhaltung
- Die Mitnahme von Tieren ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
- Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle entstehenden Reinigungs- und Mietausfallkosten.
- Die Regelung gilt auch für den Fall unzureichender Sicherung oder mangelhafter Vorbereitung für Transport.

9. Mietausfall und Folgeschäden
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand (Wohnwagen) während der Mietdauer sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.
- Für Schäden, die während der Mietzeit am Wohnwagen entstehen und auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters, seiner Begleitpersonen oder Dritter, die mit seinem Wissen handeln, zurückzuführen sind, haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 280 ff., 823 BGB).
- Der Mieter haftet in diesem Fall auch für alle Folgeschäden, insbesondere für Mietausfälle, die durch die Beschädigung und die sich anschließende Reparatur- oder Wiederherstellungszeit entstehen. Grundlage für die Berechnung des Mietausfalls ist der reguläre Tagesmietpreis laut Mietvertrag.
- Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den entstandenen Schaden sowie die ausgefallenen Vermietungen nachvollziehbar darzulegen (z. B. durch Kalenderbuchungen oder Anfragen Dritter).
- Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass Schäden am Mietobjekt nicht von jeder privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Es wird empfohlen, vor Mietbeginn entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen.

10. Nichtbereitstellung des Fahrzeugs durch Vermieter
- Sollte der Vermieter das Fahrzeug infolge von Diebstahl, Unfall oder technischem Defekt nicht bereitstellen können, werden alle geleisteten Zahlungen erstattet.
- Weitere Ansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht.

11. Sonstige Bestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Ergänzend gelten die Vorschriften des BGB, insbesondere §§ 280 ff., 546a.

Preise (inkl. 6 Personen)

Periode 1. Tag
(inkl. Endreinigung)
ab 2. Tag  
01.05.25 - 30.06.25 175,00 EUR   75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Zwischensaison
01.07.25 - 31.08.25 180,00 EUR   80,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Hochsaison
01.09.25 - 31.10.25 175,00 EUR   75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Zwischensaison
01.11.25 - 28.02.26 160,00 EUR   60,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.03.26 - 30.04.26 170,00 EUR   70,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Vorsaison
01.05.26 - 30.06.26 175,00 EUR   75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Zwischensaison
01.07.26 - 31.08.26 180,00 EUR   80,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Hochsaison
01.09.26 - 31.10.26 175,00 EUR   75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Zwischensaison
01.11.26 - 28.02.27 160,00 EUR   60,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.03.27 - 30.04.27 170,00 EUR   70,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Vorsaison
01.05.27 - 30.06.27 175,00 EUR   75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Zwischensaison
01.07.27 - 31.08.27 180,00 EUR   80,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Hochsaison
01.09.27 - 31.10.27 175,00 EUR   75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte Zwischensaison
01.11.27 - 31.12.27 160,00 EUR   60,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
Periode ab 2. Tag  
01.05.25 - 30.06.25 Zwischensaison
75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.07.25 - 31.08.25 Hochsaison
80,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.09.25 - 31.10.25 Zwischensaison
75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.11.25 - 28.02.26
60,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.03.26 - 30.04.26 Vorsaison
70,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.05.26 - 30.06.26 Zwischensaison
75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.07.26 - 31.08.26 Hochsaison
80,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.09.26 - 31.10.26 Zwischensaison
75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.11.26 - 28.02.27
60,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.03.27 - 30.04.27 Vorsaison
70,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.05.27 - 30.06.27 Zwischensaison
75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.07.27 - 31.08.27 Hochsaison
80,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.09.27 - 31.10.27 Zwischensaison
75,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte
01.11.27 - 31.12.27
60,00 EUR   Mindestaufenthalt 3 Nächte

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